Öko-Produkte
Die ökologische Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten, pflanzlicher und tierischer Herkunft wird für alle EU-Mitgliedsstaaten durch die EG-Öko-Verordnung VO (EG) Nr. 834/2007 und die Durchführungsverordnung VO (EG) Nr. 889/2008 geregelt.
Nach diesen Verordnungen müssen alle ökologisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe amtlich anerkannt sein.
Die Vorgaben gelten auch für die Zukaufsfuttermittel, d. h. der Futtermittelhersteller wird ebenfalls durch amtlich anerkannte Zertifizierungsstellen überwacht.
Bergophor wurde durch die amtlich anerkannte Kontrollstelle QAL GmbH (DE-ÖKO-060) zertifiziert!
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